UPDATE - 24.11.21!
Neue Corona-Verordnung: Weitere Einschränkungen in der Alarmstufe II
2G+-Regel für Zuschauer
Mit Gültigkeit vom 24. November 2021 hat die Landesregierung Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung veröffentlicht. Die gesamte Corona-Verordnung finden Sie hier.
Für den Handballsport bedeutet dies:
Teilnehmer (Sportler, Helfer, Trainer, Schiedsrichter etc.):
Für diesen Personenkreis gilt weiterhin die 2G-Regel, d.h. es dürfen nur noch geimpfte und genesene Personen am Trainings- und Wettkampfbetrieb teilnehmen. Bisher geltende Ausnahmen für Trainer und Beschäftigte waren in der Corona-Verordnung Sport geregelt. Diese wird derzeit überarbeitet. Solange keine gütlige Corona-Verordnung Sport vorliegt, gilt die allgemeine Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg. D.h. es gibt keine Ausnahmeregeln! Sobald die neue Corona-Verordnung Sport vorliegt werden wir sie an dieser Stelle veröffentlichen. Bis dahin bitten wir um Geduld.
Zuschauer:
Für Zuschauer gilt ab sofort die 2G+-Regel, d.h. geimpfte und genesene Personen müssen zudem ein negatives tagesaktuelles Schnelltestergebnis
vorweisen. Die Tests können bei einer für die Testung zugelassenen Stelle durchgeführt werden (offizielle Teststelle, betriebliche Testung) oder in der Sporthalle selbst, wobei eine volljährige
Person die Testung überwachen und deren ordnungsgemäße Durchführung sowie das Testergebnis bestätigen muss. Eine häusliche Eigentestung ist nicht ausreichend.
Zudem gibt es eine Zuschauerbegrenzung von max. 50% der zugelassenen Personenzahl.
Veranstalter/Vereine:
Der Veranstalter ist verpflichtet den Nachweis auch technisch zu prüfen: Die Angaben sind mit einem amtlichen Ausweisdokument abzugleichen. Genesenen- und Impfnachweise müssen elektronisch, etwa mit der CoVPassCheck-App geprüft werden.
Schüler unter 18 Jahren gelten aufgrund der Testung in der Schule weiterhin als immunisierte Personen. Sowohl als Sportler, als auch als Trainer oder Zuschauer. Für sie gilt keine 2G- oder 2G+-Regel.
Alle Regelungen der neuen Verordnung auf einen Blick finden Sie hier.
Zudem wurde die Regelungen für den Trainings- und Wettkampfbetrieb im Handball überarbeitet.
UPDATE - 18.11.21!
Schülerinnen und Schüler gelten als getestete Person, da sie in der Schule getestet werden. Achtung: Volljährige Schülerinnen und Schüler, die nicht geimpft oder nicht genesen sind, gelten nur noch bis 31.12.2021 als immunisiert. Ab 01.01.2022 gelten auch für volljährige Schülerinnen und Schüler die 2G-Regeln bzw. die PCR-Testpflicht.
Ein Antigen-Schnelltest darf auch
Änderungen in der Warnstufe:
Nicht geimpfte oder nicht genesene Personen dürfen nur mit einem negativen PCR-Test als Zuschauer:in die Sportstätte betreten. Alle direkt am Spiel Beteiligten nicht geimpften oder nicht genesenen
Personen (Spieler:innen, Trainer:innen, Schiedsrichter:innen, Schiedsrichterbeobachter:innen, Zeitnehmer:innen, Sekretär:innen, Wischer:innen etc.) dürfen auch in der Warnstufe mit einem negativen
Antigen-Schnelltest-Ergebnis am Spiel teilnehmen. Im Trainingsbetrieb dürfen nicht geimpfte oder nicht genesene Trainer:innen ebenfalls mit einem negativen Antigen-Schnelltest-Ergebnis am Training
teilnehmen. Für Spieler:innen gilt im Training in der Warnstufe die PCR-Testpflicht.
Änderungen in der
Alarmstufe:
Nicht geimpfte oder nicht genesene Personen dürfen nicht mehr an einer Sportveranstaltung (Training oder Spielbetrieb) in geschlossenen Räumen teilnehmen – sowohl als Sportler:in als auch als
Zuschauer:in. Nicht geimpfte oder nicht genesene Trainer:innen dürfen mit einem negativen Antigen-Schnelltest-Ergebnis auch in der Alarmstufe am Trainings- und Wettkampfbetrieb teilnehmen.
Ausnahmen von der PCR-Testpflicht und 2G-Beschränkung:
Richtlinien zum Antigen-Schnelltest:
Die Tests können bei einer für die Testung zugelassenen Stelle durchgeführt werden in der Sporthalle selbst, wobei eine volljährige Person die Testung überwachen und deren ordnungsgemäße Durchführung
sowie das Testergebnis bestätigen muss. Eine häusliche Eigentestung ist nicht ausreichend.
Liebe Eltern und Jugendspieler
bitte beachtet, dass nicht-geimpfte oder nicht-genesene Spieler, die sich in
Klassen- oder häuslicher Quarantäne befinden, nicht am
Spielbetrieb oder Training teilnehmen
dürfen.
Geimpfte oder genesene Spieler (2G) bitten wir sich 5 Tage einem Antigen-Test zu unterziehen und nur bei entsprechendem Ergebnis ins Training oder zum Spiel zu kommen.
Wir bitten Euch, dann Euren Trainer zu kontaktieren.
Bei Fragen zum Hygienekonzept oder den aktuell gültigen Corona-Maßnahmen wenden Sie sich bitte an Michelle Hoffmann unter corona[a]handball-badsaulgau.de